Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart
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Kann man das Finanzamt telefonisch erreichen?

Eine eigene Hotline beantwortet Ihre technischen Fragen zu FinanzOnline. Diese ist unter +43 50 233 790 von Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr, erreichbar. Bei Auftreten eines technischen Problems überprüfen Sie bitte zuerst Ihre Browsereinstellungen,

Das Hilfesystem bietet Ihnen ebenfalls Unterstützung zum Verfahren FinanzOnline. Die Hilfe können Sie über die Navigationszeile oder aus jeder Seite zum entsprechenden Thema aufrufen. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen können Sie unter Broschüren und Ratgeber Informationen zu verschiedenen Steuerbereichen nachlesen, unter anderem auch das jährlich erscheinende “Steuerbuch – Tipps für Lohnsteuerzahlerinnen und Lohnsteuerzahler”.

Bei speziellen Fragen zu Ihrer persönlichen Steuerangelegenheit wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, Für technische Fragen zu FinanzOnline steht Ihnen unsere FinanzOnline-Hotline unter +43 50 233 790 von Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr, zur Verfügung.

Welche Bankverbindung hat Finanzamt?

BMF die Bankverbindungen der Dienststellen (=bisherige Finanzämter) aufrecht. Für das Finanzamt für Großbetriebe lautet die IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116 Page 2 Die Vergabe von Steuernummern erfolgt ausschließlich im Finanzamt Österreich.

Kann ich dem Finanzamt eine E-Mail schreiben?

Achtung: Eingaben an das Finanzamt per E-Mail sind unwirksam! Wer Ergänzungsersuchen, Berufungen oder Mängelbehebungen von Berufungen per E-Mail beantwortet oder versendet, sollte gewarnt sein, denn: E-Mails stellen keine wirksame Eingabe an das Finanzamt dar! „Anbringen” an die Finanzbehörde sind grundsätzlich schriftlich einzureichen, wobei E-Mails, entgegen einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS), nicht zulässig sind.

Zu den Anbringen zählen insbesondere Erklärungen, Anträge, die Beantwortung von Bedenkenvorbehalten und Rechtsmittel, sowie Mängelbehebungen. Werden solche Anbringen auf einem nicht zugelassenen Weg, wie zum Beispiel per E-Mail, eingebracht, so löst dies weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen.

Die Abgabenbehörde ist auch nicht befugt das „Anbringen” als unzulässig zurückzuweisen. Wie können Sie ein wirksames Anbringen einreichen? Anbringen können neben der schriftlichen Form per Post und Fax auch im elektronischen Wege über FinanzOnline eingebracht werden.

  • Aufträge zur Mängelbehebung können dabei unter „Eingaben” – „Anträge” – „Sonstige Anträge” – „Sonstige Anbringen und Anfragen” mit Freitext vorgenommen werden.
  • Ergänzungsersuchen und Vorhalte können ebenfalls direkt über FinanzOnline unter „Eingaben” – „Ergänzungsersuchen” beantwortet werden.
  • An dieser Rechtslage hat auch die seit 2014 geänderte Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach anstatt von Berufungen an den UFS nun Beschwerden an das Bundesfinanzgericht eingebracht werden, nichts geändert.

: Achtung: Eingaben an das Finanzamt per E-Mail sind unwirksam!

Wie schreibe ich eine E-Mail an Finanzamt?

E-Mails ans Finanzamt via Online-Kontaktformular möglich Bekämpft Papierberge! Bild: dpa Viele Leute schicken ihre Briefe ans Finanzamt noch per Post. Dabei ist das gar nicht nötig. Überraschend vieles lässt sich auch per Mail erledigen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

  1. M it dem Fiskus wird häufig noch per Brief kommuniziert.
  2. Doch das muss nicht sein: Auch das Finanzamt wird – wenn auch langsam – digital.
  3. Bereits heute kann sehr viel per E-Mail erledigt werden.
  4. Das geht über das Online-Kontaktformular des Finanzamts.
  5. Oder mit einer E-Mail direkt an den zuständigen Finanzbeamten.

Die ist nötig, wenn Anlagen übersandt werden sollen. Wer die Adresse des zuständigen Beamten nicht hat, kann seine E-Mail auch an die Poststelle des Finanzamts richten. Die Mail wird dann an den zuständigen Finanzbeamten weitergeleitet. Auf diese Weise können zum Beispiel Änderungsanträge zum Steuerbescheid, Anfragen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsanträge oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide erledigt werden.

  • Damit das Finanzamt die E-Mails bearbeiten kann, muss der Absender klar erkennbar sein.
  • Die E-Mail-Absenderadresse reicht dafür nicht aus.
  • Daher sollte auch der vollständige Name, die Adresse sowie die Steuer- oder Identifikationsnummer und die Telefonnummer angegeben werden.
  • Die eingehenden E-Mails werden wie normale Briefpost behandelt.

Sie werden also nicht beschleunigt behandelt. Die E-Mail-Kommunikation ist derzeit auch noch nicht verschlüsselt. Folglich ist nicht ausgeschlossen, dass auch Unbefugte Zugriff auf die Mails erlangen können. Zudem trägt der Steuerpflichtige insbesondere bei fristwahrenden Schreiben das Zustellungsrisiko.

Es gibt noch keine „Einschreibe-E-Mails”, bei denen der Empfänger aufgefordert wird, den Inhalt der Nachricht zu lesen und zu bestätigen. Eine E-Mail ist nicht zulässig, wenn eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist, wie bei der Steuererklärung. Auch eine eingescannte Unterschrift wird nicht anerkannt.

Steuererklärungen können aber elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden. Trotz der bequemen Kommunikation per Mail gilt aber: Die Finanzämter dürfen nicht die Rolle des Steuerberaters einnehmen. Fragen zur Steuerreduzierung und den gesetzlichen Möglichkeiten und Mitteln dürfen sie nicht beantworten.

Wie erreiche ich das Finanzamt Österreich?

– Unser Chatbot „Fred” beantwortet rund um die Uhr Ihre Fragen zu folgenden Themen:

FinanzOnline An- und Abmeldung Handysignatur Arbeitnehmerveranlagung Familienbonus Plus Familienbeihilfe Normverbrauchsabgabe Bestätigungen und Bescheinigungen WieReg – Register der Wirtschaftlichen Eigentümer

Bei komplexeren Fragen steht Ihnen Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr auch ein Live-Chat mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zur Verfügung.

Wie Geld an Finanzamt überweisen?

Nehmen Sie am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teil, denn dies ist für Sie der bequemste Zahlungsweg. So müssen Sie die Zahlungstermine nicht überwachen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Zahlungen so in der richtigen Höhe erfolgen und richtig zugeordnet werden können.

Wie Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen können, erfahren Sie im Vordruck “SEPA Kasse 1000”, Das unterschriebene Mandat kann im Original beim Finanzamt eingereicht werden, oder als Fax oder authentifiziert als PDF übermittelt werden. Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, gelten Ihre Zahlungen bereits am Fälligkeitstag als entrichtet.

Bitte benutzen Sie bei Banküberweisungen grundsätzlich die Bankverbindungen, die Ihnen auf den Steuerbescheiden oder auf den sonstigen Schreiben des Finanzamts mitgeteilt werden. Für Zahlungen aus dem Ausland verwenden Sie bitte die Bankverbindung Ihres Finanzamts bei der Deutschen Bundesbank.

Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt. Sie sollten bei jeder Überweisung zumindest Ihre Steuernummer, den Verwendungszweck, die Steuerart und den Zeitraum angeben. Ausfüllhinweise für den Überweisungsauftrag finden Sie unten unter „Hilfestellung zum Verwendungszweck”. Bei Banküberweisungen gilt die Zahlung am Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts als entrichtet.

Bei Zahlungen per Scheck verwenden Sie bitte die Verwendungsaufträge mit den dazugehörigen Briefumschlägen, die Sie bei Ihrem Finanzamt erhalten. Reichen Sie dann bitte nur Verrechnungsschecks – keine Barschecks – ein. Die Annahme von Bargeld ist beim Finanzamt nicht vorgesehen.

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Sie sollten bei jeder Überweisung zumindest Ihre Steuernummer, den Verwendungszweck, die Steuerart und den Zeitraum angeben. Ausfüllhinweise für den Scheck finden Sie unten unter „Hilfestellung zum Verwendungszweck”. Ihre Scheckzahlungen gelten drei Tage nach dem Tag des Eingang beim zuständigen Finanzamt als entrichtet.

Bei Banküberweisungen und Scheckzahlungen sollten Sie mindestens Ihre Steuernummer, den Verwendungszweck, die Steuerart und den Zeitraum und angeben. Nur so können wir die Beträge Ihren Wünschen entsprechend buchen. Als Abkürzungen können Sie gerne die folgenden verwenden:

Einkommensteuer ESt
evangelische Kircheneinkommensteuer ev. KiESt
römisch-katholische Kircheneinkommensteuer rk. KiESt
altkatholische Kircheneinkommensteuer ak. KiESt
Kircheneinkommensteuer der israel. Religionsgemeinschaft Württembergs iw. KiESt
Kircheneinkommensteuer der israel. Religionsgemeinschaft Badens ib. KiESt
Körperschaftsteuer KSt
Umsatzsteuer USt
Lohnsteuer LSt
evangelische Kirchenlohnsteuer ev. KiLSt
römisch-katholische Kirchenlohnsteuer rk. KiLSt
altkatholische Kirchenlohnsteuer ak. KiLSt
Kirchenlohnsteuer der israel. Religionsgemeinschaft Württembergs iw. KiLSt
Kirchenlohnsteuer der israel. Religionsgemeinschaft Badens ib. KiLSt
Säumniszuschlag zur Einkommensteuer SzESt
Verspätungszuschlag VerspZ

Verwenden Sie bei Säumniszuschlägen bitte den Fälligkeitstag der Steuerschuld als Zeitangabe. Dabei können Sie sich an den folgenden Beispielen orientieren: Verspätete Zahlung der Einkommensteuer- Vorauszahlung für das 1. Vierteljahr 2021 (fällig am 10.03.2021) SzESt 1003 21 Säumniszuschlag wegen verspäteter Zahlung der am 15.02.2021 fällig gewesenen Abschlusszahlung aus der Einkommensteuerveranlagung 2019 SzESt1502 21 Wenn Sie einzelne Beträge aufgliedern wollen, können Sie dies wie folgt abkürzen.

  1. Beachten Sie, dass Sie anstelle der Steuernummer (StNr.) 11111/11111 Ihre eigene Steuernummer benutzen.
  2. Beispiel 1 Sie wollen das Folgende bezahlen: Die Abschlusszahlung aus der Einkommensteuerveranlagung für 2019 in Höhe von 265 € sowie 300 € für die am 10.03.2022 fällig werdende Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 1.

Vierteljahr 2022 ist zu entrichten. Verwendungszweck StNr.11111/11111 ESt 20 19 265 € – ESt 41 22 300 € Zahlungsbetrag 565 € Beispiel 2 Sie wollen das Folgende bezahlen: Die Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2021 in Höhe von 260 €, eine gestundete Einkommensteuer-Rate für 2019 in Höhe von 50 € und ein angeforderter Säumniszuschlag wegen verspäteter Zahlung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 2.

  1. Vierteljahr 2021 in Höhe von 3 € (Fälligkeit 10.06.2021).
  2. Verwendungszweck StNr.11111/11111 – USt 10 21 260 € – ESt 2019 50 € – SzESt 1006 21 3 € Zahlungsbetrag 313 € Beispiel 3 Sie wollen das Folgende bezahlen: Einbehaltene Lohnsteuer in Höhe von 1.000 €, evangelische Kirchensteuer in Höhe von 80 € und römisch-katholische Kirchensteuer in Höhe von 80 € für den Monat September 2021 sowie ein Verspätungszuschlag für die verspätete Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat Juli 2021 in Höhe von 10 €.

Verwendungszweck StNr.11111/11111 – LSt 09 21 1.000 € – ev.KiLSt 09 21 80 € – rk.KiLSt 09 21 80 € – Versp.Z.LSt 07 21 10 € Zahlungsbetrag 1170 €

Was darf das Finanzamt und was nicht?

Der Konten-Check – Finanzbehörden können die Konto-Daten des Steuerzahlers einsehen und diese mit den Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Allerdings gibt der Gesetzgeber hier einen klaren Rahmen vor, der einer behördlichen Willkür vorbeugt. So kann das Finanzamt diese Daten bei der Bank nur anfordern, wenn der Steuerzahler selbst die Informationen nicht liefern kann oder will oder wenn es im Rahmen einer Steuerstrafverfahrens geschieht.

Im ersten Fall muss der Steuerzahler vor der Kontenabfrage aufgefordert worden sein, die Informationen selbst zur Verfügung zu stellen. Auch muss ihn die Finanzbehörde darauf hingewiesen haben, dass bei unzureichender Auskunft eine Kontenabfrage durchführen wird. Sind Unterlagen und Auflistung dennoch unvollständig und unplausibel kann die Kontenabfrage durchgeführt werden, worüber der Steuerzahler zu informieren ist.

Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen ( § 93 Abs.7 AO ). Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben ( § 24c Abs.3 Nr.2 KWG ).

Kann man Finanzamt fragen?

Welche Auskünfte kann das Finanzamt machen? – Theoretisch kann das Finanzamt Auskünfte über alle steuerlichen Fragen erteilen. Besonders bei speziellen Auskünften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Finanzamt oder der eigenen steuerlichen Situation können Auskünfte direkt von der Quelle sehr hilfreich sein. Bei Auskünften vom Finanzamt müssen dabei zwei Kategorien unterschieden werden:

Unverbindliche Auskünfte Verbindliche Auskünfte

Nachfolgend werden wir die Unterschiede für Sie darstellen.

Welches Finanzamt in Österreich ist für mich zuständig?

Wohnsitzfinanzamt – Das Wohnsitzfinanzamt ist das zuständige Finanzamt für natürliche Personen und Einzelunternehmen. Ohne Wohnsitz gilt das Finanzamt des gewöhnlichen Aufenthalts. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich man sich überwiegend aufhält.

Betroffene Abgaben: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kammerumlage

Was passiert wenn ich keine Steuererklärung mache Österreich?

Abgabenerklärungen – Die Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften – Feststellungserklärung) sind samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen ( § 134 Abs 1 BAO ).

Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Diese Fristen können auf begründeten Antrag vom Finanzamt verlängert werden. Ein solcher Antrag auf Fristverlängerung kann auch elektronisch in FinanzOnline (Weitere Services/Fristverlängerung) eingebracht werden.

Bei Vertretung durch eine steuerliche Vertreterin oder einen steuerlichen Vertreter sind auch längere Fristen möglich. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer dies ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar (kein Internetanschluss).

Wie lange darf die Bearbeitung beim Finanzamt dauern?

Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern? – Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann.

  1. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken.
  2. Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen.
  3. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen.

Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs.1 Satz 2 AO). Bewertungen des Textes: Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern? 5.00 von 5 Anzahl an Bewertungen: 2

Was passiert wenn ich meine Steuerschulden nicht zahlen kann?

Schulden beim Finanzamt & die Fälligkeit von Nachzahlungen – Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um Steuerschulden beim Finanzamt zu vermeiden. Drohende oder tatsächlich geforderte Steuernachzahlungen können schnell eine finanzielle Notlage verursachen, wenn der Betroffene keine entsprechenden Rücklagen gebildet hat.

  1. Wenn Sie eine Steuerzahlung erwarten oder diese für Sie bereits vorhersehbar ist, sollten Sie unverzüglich reagieren,
  2. Anderenfalls drohen Ihnen teure Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt,
  3. Wenn ein Bürger oder ein Unternehmen einen Steuerbescheid über eine Nachzahlung erhält, so muss er bis zu dem im Bescheid festgelegten Fälligkeitsdatum die entsprechende Summe auf das Konto des Finanzamts überweisen.

Sollte der Bescheid keine Frist enthalten, so kann sich diese aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Der Steuerschuldner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Geld pünktlich auf dem Konto des Amtes eingeht. Wenn die Frist nicht eingehalten wird und die Nachzahlung zu spät beim Finanzamt eingeht, erhebt dieses einen Säumniszuschlag,

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Wann Finanzamt kontaktieren?

Ich wünsche eine Übersetzung in: Ich wünsche eine Übersetzung in: Steinstraße 10 Bild: © Finanzämter Steinstraße Anschrift Finanzamt Hamburg-Mitte Steinstraße 10 20095 Hamburg Telefon: 040 115 (HamburgService) Telefax: 040 4279-57100 E-Mail: [email protected] Für die Nutzer von De-Mail: De-Mail: [email protected] (mailto: [email protected] ) Öffnungs- und Kontaktzeiten Die Informations- und Annahmestelle (IAS) im Finanzamt Mitte ist wie folgt geöffnet:

Montag 08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Zum Besuch einer IAS ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Telefonisch ist das Finanzamt zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 – 15:00 Uhr

Darüber hinaus können Sie Ihre Anliegen und Anträge auch über Mein ELSTER unter www.elster.de, per Brief, Telefax oder E-Mail ( [email protected] ) an Ihr Finanzamt richten. Steuererklärungen Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken oder zu den Öffnungszeiten im Finanzamt. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Mehr. Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen hier: FAQ’s Coronavirus Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms finden Sie hier: IFB Hamburg,

Bitte richten Sie Ihre Rückfragen direkt an die hierfür eingerichtete Hotline der IFB Hamburg und nicht an die Hamburger Finanzämter. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500 Renten und Versorgungsbezüge ( hier ) Bankverbindung Bank: Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg) Konto-Nr.: 20001530 Bankleitzahl: 200 000 00 Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg (Steuerkasse Hamburg) Für Überweisungen aus dem Ausland und für SEPA-Überweisungen BIC: MARK DEF 1200 IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30 Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren Bequem und termingerecht: Die meisten Steuerforderungen können Sie auch im SEPA-Lastschriftverfahren begleichen.

Bitte beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise, Datenschutzhinweis : Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung.

Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz”) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Datenschutzbeauftragter: Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung Herr Stefan Unger Gänsemarkt 36 20354 Hamburg Mail: [email protected] Erreichbarkeit des Finanzamtes Sie erreichen das Finanzamt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ( HVV-Fahrplan ): U1-Station “Steinstraße”, U3-Station “Mönckebergstraße”, Bus-Linien 5/6/31/35/36/37/109/112/120/124 bis “Mönckebergstraße”, Bus-Linien 34/112/120/124 bis “Steinstraße”.

Was ist FA Österreich?

Das Finanzamt Österreich ist als österreichweite Abgabenbehörde, Dienstbehörde und haushaltsführende Stelle eingerichtet. Rund 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Finanzamt Österreich an 67 Standorten bundesweit tätig. Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende und bundesweite Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind.

  • Das Finanzamt Österreich wird von einem Vorstand geleitet und hat seinen Sitz in Linz.
  • Der innerorganisatorische Aufbau erfolgt funktional ausgerichtet nach den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und den für sie relevanten Prozessen.
  • Diese Kundengruppen sind einerseits private Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, andererseits kleine und mittlere Unternehmen sowie Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner.32 lokale Dienststellen (frühere Finanzämter) an den bisherigen Standorten sind für die operative Abgabenerhebung, wie z.B.

Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung zuständig.3 Bereiche steuern bundesweit die Leistungen und Ressourcen der Dienststellen im Finanzamt Österreich:

Bereich Private Bereich Kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) Bereich Steuerschuldner

2 operative Organisationseinheiten bündeln bundesweit gewisse Spezialmaterien:

Dienststelle Sonderzuständigkeiten für Gebühren, Verkehrsteuern, Glücksspiel, Spenden, etc. Finanz Service-Center ( FS-C ) für Auskünfte, ausgenommen persönliche Kontakte

Das FinanzService-Center ist im Finanzamt Österreich organisatorisch direkt dem Vorstand unterstellt. Die Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Private erfüllt:

Beantwortung von telefonischen Anfragen Bearbeitung elektronischer Anfragen Redaktionelle Tätigkeit beim Chat Beantworten von Fragen im LiveChat Terminvereinbarungen Infocenter

Die Dienststelle Sonderzuständigkeiten bündelt Aufgaben rund um die folgenden Angelegenheiten:

Gebühren, Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer und Glücksspiel Spendenbegünstigung, Schulfahrtbeihilfen und Schülerfreifahrten Bodenschätzung/Forstsachverständige

Was tun wenn das Finanzamt nicht antwortet?

Falls sich das Finanzamt nach einem halben Jahr nicht meldet, sollten Sie sich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand erkundigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wartezeit überdurchschnittlich lang ist, können Sie dagegen vorgehen: Legen Sie einen Untätigkeitseinspruch beim zuständigen Finanzamt ein.

Warum geht beim Finanzamt keiner ans Telefon?

Umgang mit dem Finanzamt: 10 Dinge, die Finanzbeamte nerven Steuererklärung machen, Bescheid prüfen, Einspruch einlegen – ab und an müssen Steuerzahler mit ihrem Sach­bearbeiter im Finanz­amt Kontakt aufnehmen. Das ist oft mühselig, in manchen Fällen auch für die Finanz­beamten.

  1. Die sind schließ­lich auch nur Menschen.
  2. Wir haben einige von ihnen gefragt, welches Verhalten von Steuerzah­lern besonders nervt.
  3. Hier unsere Top 10 für Ihre Not-To-Do-List.
  4. Inhalt Aus manchen Brief­umschlägen flattern Beamten Lose­blatt­samm­lungen entgegen.
  5. Wer Belege unsortiert als Zettelwust abschickt, kann mit einem genervten Bearbeiter rechnen.

Für eine schnelle Beleg­prüfung sollten Sie Rechnungen, Konto­auszüge und Nach­weise in die richtige Reihen­folge bringen. Wenn Sie alle Belege zusätzlich zusammen­heften und drauf­schreiben, welche zu welchem Formular gehören, sammeln Sie beim Sach­bearbeiter Plus­punkte.

  • Steuererklärungen auf Papier werden nach dem Eingang im Amt gescannt, um sie zur Bearbeitung am Computer auszulesen.
  • Damit die Formulare durch den Scanner laufen können, müssen sie frei von Büroklammern und Tackernadeln sein.
  • Gut, wenn Sie Belege sortiert einreichen.
  • Aber verzichten Sie darauf, Formulare und Belege zu mischen und aneinander zu tackern.

So ersparen Sie Ihrem Bearbeiter eine zeitraubende Bastelstunde. Nach dem Scannen durch­läuft jede Steuererklärung eine auto­matische elektronische Plausibilitäts­prüfung. Kann das Programm Eingaben nicht nach­voll­ziehen, landet die Erklärung mit Fehler­hinweisen auf dem Schreibtisch Ihres Bearbeiters.

Das passiert zum Beispiel mit den Steuererklärungen, in denen ungenutzte Seiten durch­gestrichen sind oder Felder mit Nullen aufgefüllt wurden. Jede über­flüssige Null provoziert einen Fehler­hinweis, bei durch­gestrichenen Seiten streikt der Scanner völlig. Das bedeutet mehr Arbeit für die Beamten. Sie müssen alle Ihre Angaben per Hand ins System eingeben.

Bei dem zusätzlichen Aufwand gucken sie dann gerne doppelt hin und prüfen auch den Rest der Erklärung genau. Lassen Sie ungenutzte Seiten und Felder einfach leer. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Manchmal kostet es richtig Nerven, eine Steuererklärung auszufüllen.

Einige Steuerzahler greifen dabei zu Schokolade, Kaffee oder Kippe als Unterstüt­zung. Erklärungen, die wie ein Aschenbecher riechen oder mit Ihrem Mittag­essen verklebt sind, hält kein Bearbeiter gerne in den Händen. Gönnen Sie sich ruhig Nerven­nahrung, nur bitte anderswo. Fehlen notwendige Angaben in der Steuererklärung, nervt das Ihren Sach­bearbeiter.

Er kann Ihre Steuer­akte dann nämlich nicht schließen und muss die ganze Erklärung an Sie zurück­schi­cken. Das verzögert die Bearbeitung – und Sie warten noch länger auf Ihren Bescheid. Wichtig: Ihre Steuererklärung ist erst mit der Unter­schrift auf der letzten Seite des Mantelbogens gültig. Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart Feiern mit Freunden und Kollegen: Rechnungen für Privatvergnügen finden Bearbeiter nicht lustig. © Fotolia / Rawpixel.com Es ist Ihr gutes Recht, alle legalen Möglich­keiten auszuschöpfen, um Ihre Steuerlast zu senken. Für manch einen wird Steuern­sparen aber regelrecht zum Sport.

  • Wer Ausgaben geltend macht, die eindeutig dem Privatvergnügen dienen, fliegt meist auf: Die Feier zum runden Geburts­tag oder die Schön­heits­operation sind in der Regel keine abzugs­fähigen Ausgaben und gehören nicht in die Erklärung.
  • Auch privat veranlasste Klecker­beträge können Ihrem Sach­bearbeiter negativ auffallen: Die Hand­yrechnung der Tochter oder die Quittung vom neuesten Kriminal­roman sind ebenfalls nicht absetz­bar.
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Kein Beamter lässt sich gerne für dumm verkaufen. Ihr Steuer­bescheid liegt nach Wochen immer noch nicht im Brief­kasten? Gerade nach dem 31. Mai stapeln sich die Erklärungen im Amt, sie werden in der Reihen­folge ihres Eingangs­datums bearbeitet. Drängelnde Steuerzahler, denen die Warte­zeit auf ihren Bescheid zu lang wird, mögen Beamte nicht. Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart Wenn der Steuerzahler zweimal klingelt: Ein Anruf beim Finanz­beamten beschleunigt nicht die Bearbeitung der Erklärung. © mauritius images Die Finanz­ämter sollen sich zu Behörden entwickeln, bei denen der Service­gedanke im Vordergrund steht. Dennoch sind Finanz­beamte keine Berater, die beim Ausfüllen Ihrer Erklärung und beim Steu­ersparen helfen.

  • Das ist ihnen nach Paragraf 5 des Steuerberatungs­gesetzes sogar verboten.
  • Mitarbeiter der Finanz­verwaltung dürfen nur bei grund­legenden Fragen weiterhelfen, etwa wenn Sie wissen wollen, welche Anlagen Sie für Ihre Erklärung benötigen.
  • Beamte, die darüber hinaus­gehend Tipps geben, mit welchen Eintragungen Sie am meisten Steuern sparen, leisten „unbe­fugte Hilfe­leistung in Steuersachen”.

Das kann als Ordnungs­widrigkeit bestraft werden. Bringen Sie Ihren Sach­bearbeiter besser nicht mit solchen Fragen in Schwierig­keiten. Umfang­reiche Hilfe in Steuer­angelegenheiten bieten, Finanztest 3/2017. Unser Tipp: Mit dem meistern Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2016 ganz leicht: mit Steuertipps für jede Lebens­lage und praktischen Formularen zum Heraus­trennen! Ob Hoch­zeit, Nach­wuchs oder ein neues Heim – ändern sich Ihre Lebens­verhält­nisse, wirkt sich das häufig steuerlich aus.

Doch nicht für jede Angelegenheit ist die Vorsprache im Finanz­amt notwendig. Die digitale Vernetzung von Verwaltung und Behörden schreitet voran. Wenn Sie zum Beispiel heiraten, können Sie beim Standes­amt erfragen, ob und wie die Behörde das für Sie beim Finanz­amt meldet. Auch von einem Umzug erfährt das Finanz­amt auto­matisch, sofern Sie sich im neuen Wohn­ort anmelden.

Die Finanz­ämter können auf die Melde­daten vom Bund zugreifen. Oft reicht es auch, das Finanz­amt mit der nächsten Steuererklärung über geänderte Lebens­verhält­nisse zu informieren. So sparen Sie sich Behördengänge und den Beamten Arbeit. Gehen Sie bei behördlichen Angelegenheiten zur richtigen Stelle.

Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart 16.08.2022 – Entscheidet der Bundes­finanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rück­wirkend alle mit, die sich einge­klinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor. Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart 25.03.2020 – Es ist Zeit, sich Geld vom Finanz­amt zurück­zuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuer­experten der Stiftung Warentest sagen,. Fa Österreich - Bruck Eisenstadt Oberwart 19.12.2022 – Mehr Kinder­geld, höhere Frei­beträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufs­tätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuer­geschenke einlösen.

: Umgang mit dem Finanzamt: 10 Dinge, die Finanzbeamte nerven

Wen kann ich bei Steuerfragen anrufen?

Servicehotline für allgemeine Steuerfragen wird gut angenommen 29. März 2021 Hessisches Ministerium der Finanzen Mensch mit Smartphone ©pixabay Finanzminister Boddenberg hat nach zwei Jahren eine positive Zwischenbilanz der hessischen Servicehotline für allgemeine Steuerfragen gezogen.

  1. Steuern erklären? Können und machen wir! Nicht nur in jedem unserer Finanzämter, sondern seit nun zwei Jahren auch an unserer Servicenummer für allgemeine Steuerfragen.
  2. Wer dort anruft, landet in Hofgeismar und bei kompetenten Kolleginnen und Kollegen, die sich gerne um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmern.

Rund 130.000 Anrufenden konnte in den vergangenen zwei Jahren bereits geholfen werden. Die Einrichtung der Hotline hat sich in jeder Hinsicht ausgezahlt. Inzwischen ist sie ein fester Bestandteil des Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung”, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg anlässlich der 2-Jahres-Bilanz.

Zentrale Hotline seit zwei Jahren in Betrieb Vor zwei Jahren wurde in Ergänzung zu den Telefon-Finanzservicestellen in allen hessischen Finanzämtern eine zentrale Hotline für allgemeine Steuerfragen eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern bei allgemeinen Steuerfragen schnell und unkompliziert zu helfen.

Diese ist von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 erreichbar. „Das Angebot wurde von Anfang an sehr gut angenommen. Die Steuerhotline leistet eine wichtige Ergänzung zum telefonischen Serviceangebot der einzelnen Finanzämter, die bei individuellen Steuerfragen gerne weiterhelfen”, sagte Finanzminister Boddenberg.

Die Bilanz zeigt, wie nötig solche Serviceangebote sind und wie bedarfsgerecht der Bürgerservice in der Hessischen Steuerverwaltung aufgestellt ist. Steuern sind eben leider kein leichtes Thema, diese Erfahrung habe ich auch als Unternehmer selbst machen müssen. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere die Umstellung auf die elektronische Steuererklärung ELSTER zunächst eine Herausforderung, auch wenn sie viele Vorteile mit sich bringt.

Umso wichtiger ist es, dass die Steuerverwaltung Hilfe anbietet. Dazu zählt auch und gerade in der Corona-Krise ein digitales Angebot. In Ergänzung zur Servicehotline steht daher den Bürgerinnen und Bürgern unter finanzamt.hessen.de ein virtuelles Finanzamt mit einer umfassenden Informationspalette zur Verfügung”, so der Minister weiter.

Kompetente Unterstützung für bereits 130.000 Anrufende Inzwischen wurden bei der Servicehotline in Hofgeismar, wo das Team arbeitet und die Hörer abnimmt, rund 130.000 Anrufe verzeichnet. Diese kommen vor allem von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rentnerinnen und Rentnern sowie Existenzgründerinnen und -gründern.

Die Mehrheit der Anrufenden hat dabei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung ELSTER. Darüber hinaus werden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern häufig Fragen zu Steuerklassenwahl, Kinderberücksichtigung, Lohnsteuerermäßigung und Werbungskosten gestellt, während Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber öfter Klärungsbedarf beim Thema elektronische Lohnsteuerkarte haben.

„Wie die Kolleginnen und Kollegen aus Hofgeismar berichten, wird von den anrufenden Bürgerinnen und Bürgern in der Regel sehr geschätzt, dass die Steuerhotline gut erreichbar ist und ohne Zeitdruck Antworten und Lösungen findet. Besonders willkommen ist auch, dass komplexere Fragen bei Bedarf auch erst einmal recherchiert und dann bei einem Rückruf geklärt werden können”, berichtete Boddenberg.

„Hessens offizielle Servicehotline für allgemeine Steuerfragen wird also von den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich sehr geschätzt und ist mit ihrem umfassenden Themenspektrum auch im bundesweiten Vergleich ein besonderes Angebot”, so der Minister weiter.

Hintergrund zur Servicehotline Hessens offizielle Servicehotline für allgemeine Steuerfragen wurde im März 2019 zentral im Finanzamt Hofgeismar eingerichtet. Die Wahl des Standorts erfolgte dabei im Kontext der Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung, die den ländlichen Raum stärken soll, indem sie die Arbeit zu den Menschen und in die Heimat bringt.

Seither kümmert sich in Hofgeismar ein Team von 10 engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen um eine steigende Zahl von Anrufen. Der Service ist ein ergänzendes Angebot für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um allgemeine Steuerfragen geht. Bei Fragen zu individuellen Steuerfällen helfen die einzelnen Finanzämter weiter.

Kann man Fragen an das Finanzamt stellen?

Was sind unverbindlichen Auskünfte vom Finanzamt? – Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten.

Wie kann ich mit dem Finanzamt kommunizieren?

Wie kann ich mit meinem Finanzamt elektronisch kommunizieren? Sie können mit Ihrem Finanzamt über „Mein ELSTER’, das ELSTER-Kontaktformular oder per E-Mail elektronisch kommunizieren.